Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Ziffer 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Fritzmeier Umwelttechnik GmbH & Co. KG („FrUm“) an gewerbliche Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn FrUm sie kennt, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FrUm stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ziffer 2 Ausführung der Lieferung/Leistung
2.1 Die FrUm ist zur Teillieferung/Teilleistung berechtigt. Fristen für Lieferungen und Leistungen der FrUm sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
2.2 Gerät die FrUm mit einem Liefer- bzw. Leistungstermin in Verzug, hat der Kunde der FrUm vor Ausübung seiner Rechte eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zur Nacherfüllung zu setzen.
2.3 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für die FrUm unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der FrUm liegen (zum Beispiel Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung aufgrund von der FrUm nicht zu vertretender Umstände), verlängern sich die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfristen um die Dauer der Verhinderung.
Wird der FrUm die Lieferung bzw. Leistung in Folge höherer Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, wird sie von ihrer Liefer- bzw. Leistungspflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder der FrUm Tatsachen aus der Sphäre des Kunden bekannt werden, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet ist, ist die FrUm berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat. Die FrUm kann dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen die Leistungen der FrUm nach seiner Wahl seine Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die FrUm vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, wird als angemessene Nachfrist eine Frist von zwei Wochen vereinbart. Danach ist die FrUm berechtigt, nach ihrer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ohne Nachweis 20% des Rechnungsbetrages als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt bei letzterem der Nachweis vorbehalten, dass der FrUm ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Ziffer 3 Versendungskauf
3.1 Die Ware wird in 85653 Großhelfendorf bereitgestellt. Die Transportkosten trägt der Kunde. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei schriftlicher Weisung und auf Kosten des Kunden.
Ziffer 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise der FrUm verstehen sich netto ab 85653 Großhelfendorf, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 4.1 werden alle Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig; bei vereinbarten Teilzahlungen hat der Verzug mit einer Rate die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags zur Folge.
4.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche oder Rechte ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die FrUm befugt, ungeachtet eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
Ziffer 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die FrUm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch künftig fällig werdender oder bedingter - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der Kunde hat der FrUm jederzeit Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Der Kunde darf diese weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden oder den gesamten Warenbestand auf einmal verkaufen.
5.2 Bei Vorliegen einer der Voraussetzungen der Ziffer 2.4 oder Stellung eines Insolvenzantrags darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und die FrUm ist berechtigt, die Abtretung des Kunden offenzulegen, sowie vom Vertrag zurückzutreten und sofortige Herausgabe derVorbehaltsware zu verlangen.
5.3 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Höhe der Forderungen der FrUm um mehr als 20%, wird die FrUm diese insoweit nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei geben.
Ziffer 6 Mängel
6.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen der FrUm binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde der FrUm spätestens binnen eines Jahres ab der Lieferung anzuzeigen. Versäumt der Kunde die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Ware
Fritzmeier Umwelttechnik GmbH & Co. KG als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine gesetzlichen Mängelrechte verliert.
6.2 Dem Kunden stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch eine den Produktvorschriften (z.B. die Lagerung betreffend) nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Kunden verursacht wurden.
6.3 Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Geruch etc. stellen keine Mängel im Sinne dieser Ziffer 6 dar.
6.4 Die Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware.
Ziffer 7 Haftung
7.1 Die FrUm haftet (vorbehaltlich 7.2) bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln bzw. Unterlassen der FrUm und ihrer Gehilfen, sowie bei Ansprüchen nach dem ProdHaftG unbeschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FrUm nur, sofern eine Kardinalpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der FrUm begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, insbesondere für Schäden an der Ware selbst, nicht jedoch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7.3. Obergrenze jeglicher Haftung der FrUm ist der Wert der schadensauslösenden Lieferung oder Leistung; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Körperschäden oder Verlust des Lebens.
Ziffer 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
8.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der FrUm und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG).
8.3 Erfüllungsort ist 85653 Großhelfendorf
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
8.5 Sollten einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten
Ziffer 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Fritzmeier Umwelttechnik GmbH & Co. KG („FrUm“) an gewerbliche Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn FrUm sie kennt, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FrUm stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ziffer 2 Ausführung der Lieferung/Leistung
2.1 Die FrUm ist zur Teillieferung/Teilleistung berechtigt. Fristen für Lieferungen und Leistungen der FrUm sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
2.2 Gerät die FrUm mit einem Liefer- bzw. Leistungstermin in Verzug, hat der Kunde der FrUm vor Ausübung seiner Rechte eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zur Nacherfüllung zu setzen.
2.3 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für die FrUm unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der FrUm liegen (zum Beispiel Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung aufgrund von der FrUm nicht zu vertretender Umstände), verlängern sich die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfristen um die Dauer der Verhinderung.
Wird der FrUm die Lieferung bzw. Leistung in Folge höherer Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, wird sie von ihrer Liefer- bzw. Leistungspflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder der FrUm Tatsachen aus der Sphäre des Kunden bekannt werden, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet ist, ist die FrUm berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat. Die FrUm kann dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen die Leistungen der FrUm nach seiner Wahl seine Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die FrUm vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, wird als angemessene Nachfrist eine Frist von zwei Wochen vereinbart. Danach ist die FrUm berechtigt, nach ihrer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ohne Nachweis 20% des Rechnungsbetrages als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt bei letzterem der Nachweis vorbehalten, dass der FrUm ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Ziffer 3 Versendungskauf
3.1 Die Ware wird in 85653 Großhelfendorf bereitgestellt. Die Transportkosten trägt der Kunde. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei schriftlicher Weisung und auf Kosten des Kunden.
Ziffer 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise der FrUm verstehen sich netto ab 85653 Großhelfendorf, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 4.1 werden alle Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig; bei vereinbarten Teilzahlungen hat der Verzug mit einer Rate die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags zur Folge.
4.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche oder Rechte ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die FrUm befugt, ungeachtet eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
Ziffer 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die FrUm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch künftig fällig werdender oder bedingter - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der Kunde hat der FrUm jederzeit Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Der Kunde darf diese weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden oder den gesamten Warenbestand auf einmal verkaufen.
5.2 Bei Vorliegen einer der Voraussetzungen der Ziffer 2.4 oder Stellung eines Insolvenzantrags darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und die FrUm ist berechtigt, die Abtretung des Kunden offenzulegen, sowie vom Vertrag zurückzutreten und sofortige Herausgabe derVorbehaltsware zu verlangen.
5.3 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Höhe der Forderungen der FrUm um mehr als 20%, wird die FrUm diese insoweit nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei geben.
Ziffer 6 Mängel
6.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen der FrUm binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde der FrUm spätestens binnen eines Jahres ab der Lieferung anzuzeigen. Versäumt der Kunde die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Ware
Fritzmeier Umwelttechnik GmbH & Co. KG als genehmigt mit der Folge, dass der Kunde seine gesetzlichen Mängelrechte verliert.
6.2 Dem Kunden stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch eine den Produktvorschriften (z.B. die Lagerung betreffend) nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Kunden verursacht wurden.
6.3 Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Geruch etc. stellen keine Mängel im Sinne dieser Ziffer 6 dar.
6.4 Die Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware.
Ziffer 7 Haftung
7.1 Die FrUm haftet (vorbehaltlich 7.2) bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln bzw. Unterlassen der FrUm und ihrer Gehilfen, sowie bei Ansprüchen nach dem ProdHaftG unbeschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FrUm nur, sofern eine Kardinalpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der FrUm begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, insbesondere für Schäden an der Ware selbst, nicht jedoch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7.3. Obergrenze jeglicher Haftung der FrUm ist der Wert der schadensauslösenden Lieferung oder Leistung; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Körperschäden oder Verlust des Lebens.
Ziffer 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
8.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der FrUm und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG).
8.3 Erfüllungsort ist 85653 Großhelfendorf
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
8.5 Sollten einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten
